Unser Hegeringleiter informiert
zur Unterstützung der Früherkennung des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest (Seucheneintrag) sowie im Seuchenfall zur Feststellung der Ausbreitung der ASP gewährt das Land Schleswig-Holstein nach Maßgabe der neuen Richtlinie und den Verwaltungsvorschriften der Landeshaushaltsordnung eine Entschädigung für den erhöhten Aufwand im Zusammenhang mit der Fallwildsuche und im Seuchenfall der Erlegung von Schwarzwild in Schleswig- Holstein. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Aufwandsentschädigung besteht jedoch nicht.
Unter Downloads finden Sie die neue Richtlinie und das Antragsformular.
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